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BGH, 08.05.1990 - 5 StR 151/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit durch eine "chronisch-neurotische Fehlentwicklung" - Begründung einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei hinzutretendem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 151/90
Der Senat weist für die Beurteilung der Unterbringungsfrage noch auf folgendes hin: Wenn die Persönlichkeitsentwicklung für sich allein die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich vermindert, sondern die Anwendung des § 21 StGB erst durch den hinzutretenden Alkoholgenuß bgründet wird, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewandt werden; Voraussetzung ist, daß der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 315;… BGHR StGB § 63 Zustand 9). - BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 151/90
Der Senat weist für die Beurteilung der Unterbringungsfrage noch auf folgendes hin: Wenn die Persönlichkeitsentwicklung für sich allein die Steuerungsfähigkeit nicht erheblich vermindert, sondern die Anwendung des § 21 StGB erst durch den hinzutretenden Alkoholgenuß bgründet wird, kann § 63 StGB nur ausnahmsweise angewandt werden; Voraussetzung ist, daß der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 315; BGHR StGB § 63 Zustand 9).